Standesamtliche Beurkundung von Fehlgeburten "Sternenkinder"

Allgemeine Informationen
Fehlgeburten müssen grundsätzlich nicht angezeigt werden. Seit 1. April 2017 besteht jedoch die Möglichkeit, auf Antrag der Mutter (oder des Vaters mit Einverständnis der Mutter) die Daten einer Fehlgeburt als sonstige Personenstandsdaten der Mutter einzutragen. Mit Einverständnis der Mutter können auch der Vorname und der Familienname des Mannes eingetragen werden, der die Eintragung als Vater begehrt. Das Standesamt stellt eine Bescheinigung für das fehlgeborene Kind und, falls gewünscht, auch eine entsprechende Urkunde aus.

Zuständige Stelle
Das Standesamt, bei dem die Eintragung zuerst begehrt wird:

Das Standesamt oder der Standesamtverband der Gemeinde
In Statutarstädten: das Standesamt des Magistrats
In Wien: das Standesamt, in dessen Bereich (Bezirk) die Fehlgeburt erfolgte

Für die Eintragung der Fehlgeburt sind vorzulegen:

Eheliche Fehlgeburt:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Ärztliche Bestätigung, die den Tag und – soweit feststellbar – das Geschlecht der Fehlgeburt beinhaltet.
  • Heirats- oder Partnerschaftsurkunde der Eltern

Nachweis des Hauptwohnsitzes der Eltern bei Wohnsitz im Ausland

Uneheliche Fehlgeburt:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Ärztliche Bestätigung, die den Tag und – soweit feststellbar – das Geschlecht der Fehlgeburt beinhaltet.
  • Gegebenenfalls letzte Heiratsurkunde der Mutter
  • Gegebenenfalls Nachweis der Auflösung oder Nichtigerklärung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes der Mutter bei Wohnsitz im Ausland

Die Urkunden müssen nicht vorgelegt werden, wenn die zu beweisenden Tatsachen durch Einsicht in die Personenstandsbücher festgestellt werden können.

Vornamensgebung

Die Mutter/der Vater können der Personenstandsbehörde den Namen des fehlgeborenen Kindes bekanntgeben. Dieser wird in die Urkunde eingetragen.

Zuständig

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