Staatsbürgerschaftsnachweis

Für einen Staatsbürgerschaftsnachweis sind mitzubringen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis 
  • Geburtsurkunde des Ansuchenden
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei unehelichem Kind den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter)

Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises sind grundsätzlich keine Dokumente vorzulegen, wenn für eine Person, die

  • bis zum 30. Juni 1966 in Melk geboren ist oder
  • ab dem 01. Juli 1966 in Österreich geboren ist und die Mutter im Zeitpunkt der Geburt den Hauptwohnsitz in Melk, Zelking-Matzleinsdorf, Schönbühel-Aggsbach oder im Ausland hatte,

unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises ein Staatsbürgerschaftsnachweis beantragt wird.

 Für alle übrigen Personen benötigen wir folgende Dokumente:

  • Geburtsurkunde
  • Gültiger amtlicher Lichtbildausweis
  • Nachweis über den Erwerb der Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern/eines Elternteiles, Verleihungsbescheid, ev. Evidenzauskunft aus der zuständigen Staatsbürgerschaftsevidenz)
  • Heiratsurkunde bzw. Partnerschaftsurkunde als Nachweis des aktuellen Familiennamens
  • Nachweise über die Führung akademischer Grade oder einer Standesbezeichnung (Qualifikationsbezeichnung)

Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme ratsam - insbesondere dann, wenn Sie nicht in Melk, Zelking-Matzleinsdorf oder Schönbühel-Aggsbach geboren sind oder Ihre Mutter im Zeitpunkt der Geburt in den genannten Gemeinden nicht den Hauptwohnsitz hatte.

Zuständig

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