Hundeabgaben und Hundemarke

Der/Die HundehalterIn erhält die Hundemarke nach Anmeldung bei der Stadt Melk und nach Einzahlung der Hundeabgabe persönlich ausgehändigt. Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).

Wichtiger Hinweis:
Bitte vergessen Sie nicht, dass seit 1.1.2010 die Chippflicht in Österreich besteht. Lassen Sie ihren vierbeinigen Liebling vom Haustierarzt chippen und anschließend in der Heimtierdatenbank des Bundesministeriums eintragen.

NÖ_Hundehaltegesetz_2023.pdf (0.14 MB)

Zuständig

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