Raumordnung 2014

Veröffentlichungsdatum09.04.2014Lesedauer< 1 Minute
Raumordnung

Der Entwurf wird gemäß § 21 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000 i.d.g.F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 01. April bis 13. Mai 2014 in der Bauabteilung des Gemeindeamtes zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellung-nahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgend-einer Form Berücksichtigung findet.