Wasserabgaben

Wasserabgaben

Die Vorschreibung und Einhebung der Wassergebühren haben ihre Rechtsgrundlage im NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930 und in den Wasserabgabenordnungen des Gemeinderates. Der Wasserbedarf in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen (=Wohnräumen) ist im Versorgungsbereich einer öffentlichen Wasserversorgungsanlage ausschliesslich aus dieser zu decken. Es besteht somit grundsätzlich Anschlusspflicht an die öffentliche Wasserleitung. Die eingebauten Wassermesser werden alle 5 Jahre ausgetauscht und neu geeicht.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung im Bezirk Melk
Wieselburger Straße 2, 3240 Mank

Abgabeneinhebungsverband

Wasserabgabenordnung Melk (1.28 MB) - .PDF

Wasserabgabenordnung Klauspriel Kollapriel Großpriel (1.27 MB) - .PDF





 

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