Kanalgebühren

Die Vorschreibung und Einhebung der Kanalabgaben und -gebühren erfolgt auf Grundlage des NÖ Kanalgesetz 1977, LGBl. 8230. Der Kanal in der Stadtgemeinde Melk wird im Mischsystem und im Trennsystem geführt. Das heißt, es werden ungeklärte Abwässer und Regenwasser zum Teil in den selben Kanal als auch in zwei getrennt voneinander laufende Kanäle eingeleitet. An den öffentlichen Kanal besteht eine Anschlusspflicht. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung im Bezirk Melk
Wieselburger Straße 2, 3240 Mank

Abgabeneinhebungsverband



Kanalabgabenordnung (1,03 MB) - .PDF

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