Eheschließung|Verpartnerungen

Mitzubringen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde erhältlich beim zuständigen Geburtsstandesamt
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe oder Verpartnerung
  • Nachweise über die Auflösung der letzten Ehe oder Verpartnerung (Scheidungsbeschlüsse mit Rechtskraft, Sterbeurkunden)
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder und Vaterschaftsanerkennungen


Weitere Urkunden und Nachweise

  • Personen ohne österreichischer Staatsbürgerschaft müssen einen Reisepass mitbringen
  • Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters


Kosten

Die Gebühren hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Eheschließungen sind auch außerhalb der Amtszeiten und der Amtsräume zu einem höheren Tarif (innerhalb des Standesamtsverbandes Melk - Schönbühel-Aggsbach, Zelking-Matzleinsdorf und Melk) möglich.

Zuständig

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