Parkzonen in Melk
Blaue Zone
- Bewirtschaftete Parkzeit: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie 13:30 bis 18 Uhr und Samstag von 8 bis 12 Uhr - am Touristenparkplatz Räcking zusätzlich Samstag, 13:30 bis 18 Uhr
- Parkdauer: max. 180 Minuten
- Erste Stunde: 60 Cent
- weitere 10 Minuten: 30 Cent (minutengenaue Abrechnung)
Grüne Zone
- Bewirtschaftete Parkzeit: Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr
- Parkdauer: durchgehend maximal fünf Tage
- Erste Stunde: 60 Cent
- weitere 20 Minuten: 30 Cent
- ganztägig: 4 Euro
Ohne Parkschein ist in den bewirtschafteten Parkzonen in Melk nur das gesetzlich geregelte Halten von zehn Minuten erlaubt.
EasyPark - Parken per Handy-App
Mit der App EasyPark kann die Parkgebühr auch via Handyparken bezahlt werden. Mit der App von EasyPark können zudem Parkvorgänge in über 1.000 europäischen Städten verwaltet werden – unter anderem in Krems und Wien.
Zusatzkosten beim Parken mit der EasyPark-App
Pro Parkvorgang werden 15 % der Parkgebühr – mindestens aber 20 Cent – verrechnet. Ehemalige Nutzer der App park.ME bezahlen 19 Cent pro Transaktion.
EasyPark-Vorteilspaket für Vielparker:
Vielparker bezahlen mit dem Tarif EASYPARK LARGE bei einer monatlichen Gebühr von 1,99 Euro keine Transaktionsgebühren pro Parkvorgang. Informationen dazu bietet der EasyPark-Kundenbetreuung unter post@easypark.net oder unter +43 699 15058968. Details zur App gibt es hier.
Online: Antrag Parkkarten für Bewohner, Unternehmer, Arbeitnehmer, Pflegende Angehörige und Bildungseinrichtungen
Der Preis für die Zweijahreskarte beträgt ab 1.1.2024 Brutto 224,80 Euro. In diesen Summen bereits enthalten sind die Verwaltungsabgabe der Stadtgemeinde und die abzuführende Bundesabgabe. Die Parkkarte können Sie online unter Antrag Parkberechtigungen Melk (Sie werden auf die externe Website des Dienstleisters PM Consult weitergeleitet) oder im BürgerInfoCenter beantragen.
Informationsblatt zur Parkkarte gibt es hier zum Download
Online: Antrag Melker Pendler
Inhaber von mehrspurigen Kraftfahrzeugen, die in der Stadtgemeinde Melk ihren Hauptwohnsitz haben und den Bahnhof Melk nachweislich zum Zwecke des regelmäßigen beruflichen oder schulischen Pendlerverkehrs nutzen, erhalten gemäß dem Beschluss des Gemeinderates vom 23.05.2024 eine Förderung in Höhe der zu entrichtenden Parkabgabe plus Verwaltungsabgabe und Bundesgebühr. Pendlerinnen und Pendler, die gemäß dem vorherigen Absatz den Bahnhof Melk zum Zwecke des regelmäßigen beruflichen oder schulischen Pendlerverkehrs nutzen, haben neben dem Zulassungsschein und einem gültigen Klimaticket oder einer ÖBB-Jahreskarte auch eine Bestätigung des Dienstgebers bzw. der schulischen Einrichtung, zu der sie pendeln beizubringen. Die Parkkarte können Sie online unter Antrag Parkberechtigungen Melk (Sie werden auf die externe Website des Dienstleisters PM Consult weitergeleitet) oder im BürgerInfoCenter beantragen. Informationsblatt zur Pendlerkarte gibt es hier zum Download. Das Formular Dienstgeberbestätigung gibt es hier zum Download
Online: Antrag E-Fahrzeuge
Inhaber von mehrspurigen rein elektrobetriebenen Kraftfahrzeugen (E-Autos), die in der Stadtgemeinde Melk ihren Hauptwohnsitz haben, sowie Unternehmer, die in der Stadtgemeinde Melk ihren Betriebsstandort haben, erhalten gemäß dem Beschluss des Gemeinderates vom 30.03.2023 eine Förderung in Höhe der zu entrichtenden Parkabgabe und müssen nur die aktuelle Verwaltungsabgabe und Bundesgebühr entrichten. Die Parkkarte können Sie online unter Antrag Parkberechtigungen Melk (Sie werden auf die externe Website des Dienstleisters PM Consult weitergeleitet) oder im BürgerInfoCenter beantragen.
Informationsblatt zur Parkkarte gibt es hier zum Download
Einfahrtsgenehmigung für die Fußgängerzone
Die Einfahrt in die Melker Fußgängerzone wird an den westlichen Einfahrten durch Poller beschränkt. Die elektrisch angetriebenen Poller werden zu den Einfahrtszeiten an Werktagen von 6.00 bis 9.30 Uhr und von 17.00 bis 19.00 Uhr versenkt. Die Einfahrt in die Fußgängerzone ist zu diesen Zeiten zur Durchführung von Ladetätigkeiten allgemein möglich. Außerhalb dieser Einfahrtszeiten ist die Zufahrt nur mit einer Ausnahmegenehmigung für das Einfahren in die Fußgängerzone und einer dieser Genehmigung angeschlossenen Berechtigungskarte möglich.
Alles zur Kurzparkabgabenordnung finden Sie hier: Parkabgabeordnung Grüne Zone Kurzparkzonenabgabeordnung Blaue Zone
Das Formular für den Antrag einer Berechtigungskarte gibt es hier zum Download: FUZO Einfahrtsbewilligung
Karte Parkflächen in Melk zum Download