Fundamt

Verloren und abgegeben wird alles - angefangen vom Schlüsselbund über Geld, Brillen, Handys, Sturzhelme, Rucksäcke bis hin zum Fahrrad. Die Sachen werden je nach Größe und Wert entweder im Gemeindesafe, im Büro oder im Archiv aufbewahrt. Liegt der Fundgegenstand ein Jahr bei der Gemeinde auf, ohne dass dieser durch den Verlustträger abgeholt wird, wird der Finder schriftlich verständigt, und damit zum Eigentümer der Sache. Fundgegenstände unter 100 Euro können seit Mai 2023 bereits nach einem halben Jahr vom Finder abgeholt werden, über 100 Euro bleibt die Jahresregelung. Weitere Infos erhalten Sie am HELP-Server mit unten angeführtem Link.

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Zuständig

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