Gemeinderatswahl am 14. März

Gemeinderatswahl am 14. März

 

Die Gemeinderatswahl findet am 14. März 2010 statt

Wahllokale

Von der Gemeindewahlbehörde wurde beschlossen, folgende Wahlsprengel und Wahllokale einzurichten:

I   Rathaus Erdgeschoß

II    Festsaaltrakt Linzer Straße 3, Erdgeschoß

III    Landesklinikum Mostviertel Krankenhausstraße 11 und  NÖ Landespflegeheim, Dorfnerstraße 36

IV    NÖ Landespflegeheim Dorfnerstraße 36, Untergeschoß, Personalspeiseraum

V    Volksschulgebäude Dr. Wilhelm Reich-Straße 7,  Erdgeschoß

VI    Bezirksstelle des Roten Kreuz Spielberger Straße 15

VII    Sport- und Kulturhaus Spielberg – Pielach Pielachberger Straße 1,  Untergeschoß

VIII    Bezirksbauernkammer Abt-Karl Straße 19, Foyer

Für Bettlägrige gibt es am Wahltag eine besondere Wahlbehörde für das gesamte Ortsgebiet. Rechtzeitig vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten die amtlichen Wahlin-formationen der Stadt Melk. Diese enthalten den jeweiligen Wahlsprengel sowie die Angaben über das jeweilige Wahllokal und die Wahlzeit.

Wahlzeiten

Von der Gemeindewahlbehörde wurden als Wahlzeiten bestimmt:

Sprengel I  7.30 Uhr bis 14 Uhr

Sprengel II 7.30 Uhr bis 14 Uhr

Sprengel III:
Landesklinikum Melk:    8.30 Uhr bis 10.30 Uhr
Landespflegeheim Melk:    12.45 Uhr bis 14 Uhr

Sprengel IV  7.30 Uhr bis 14 Uhr

Sprengel V 7.30 Uhr bis 14 Uhr

Sprengel VI 7.30 Uhr bis 14 Uhr

Sprengel VII 7.30 Uhr bis 14 Uhr

Sprengel VIII 7.30 Uhr bis 14 Uhr

Besondere Wahlbehörde 9 Uhr bis 14 Uhr

Verbotszonen

Als Verbotszonen gelten jeweils 20 m im Umkreis der Wahllokale. Innerhalb der Verbotszone ist am Wahltag jede Wahlwerbung, insbesondere auch durch Ansprachen an die WählerInnen, durch Anschlag oder Verteilen von Wahlaufrufen oder von KandidatenInnenlisten und dgl., ferner jede Ansammlung sowie das Tragen von Waffen jeder Art verboten.

Wahlkarten und Briefwahl

Personen, die sich am Wahltag an einem anderen Ort aufhalten als an dem, wo sie im Wählerverzeichnis aufscheinen, oder die voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, können die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Mit dieser ist die Wahl in einem anderen Wahlsprengel der Gemeinde, vor der besonderen Wahlbehörde oder mittels Briefwahl möglich.  Wahlkarten können ab sofort schriftlich oder mündlich in der Bürgerservicestelle des Rathauses beantragt werden. Schriftlich muss die Antragstellung spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag erfolgen, mündlich spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr. Letzter Zeitpunkt für die Ausstellung einer Wahlkarte ist somit Freitag, der 12. März 2010, 12 Uhr.Personen, die am Wahltag von der Besonderen Wahlbehörde besucht werden wollen, weil sie infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägrigkeit die Wohnung nicht verlassen können, haben die Möglichkeit, bis spätestens Freitag,  12. März 2010, 12 Uhr, eine Wahlkarte und den Besuch der Besonderen Wahlbe-hörde zu beantragen.

Anspruch auf eine Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stim-me vor der zuständigen Wahlbehörde abgeben und die ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben wollen. Der Briefwähler/die Briefwählerin hat außen auf der Wahlkarte eidesstattlich zu erklären, dass er/sie den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat. Sofort nach Erhalt der Wahlkarte kann der Wähler/die Wählerin das Stimmrecht wahrnehmen und die Wahlkarte auf dem Postweg an die Gemeinde übermitteln. Der Wähler/die Wählerin muss dafür Sorge tragen, dass die verschlossene Wahlkarte spä-testens 6.30 Uhr bei der zuständigen Ge-meindewahlbehörde einlangt. Da mit der Herstellung der Stimmzettel erst nach Abschluss der Wahlvorschläge (spätestens 18. Februar 2010) begonnen wer-den kann, können die Wahlkarten voraus-sichtlich erst frühestens Ende Februar 2010 ausgegeben werden.

Zusammengefasst die Möglichkeiten der Stimmabgabe im Überblick

a)   persönlich am Wahltag vor der  zuständigen Sprengelwahlbehörde
b)   mit einer Wahlkarte:

  • am Wahltag durch Hausbesuch der besonderen Wahlbehörde
  • vor dem Wahltag mit Briefwahl,  per Post, Boten oder Abgabe im  Gemeindeamt

03.03.2010